Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVG§ 32 Ruhen der Mitgliedschaft
Stand: 15.06.2021
Die Mitgliedschaft einer Beamtin oder eines Beamten im Personalrat ruht, solange ihr oder ihm die Führung der Dienstgeschäfte verboten oder sie oder er wegen eines schwebenden Disziplinarverfahrens vorläufig des Dienstes enthoben ist.
Wird zitiert von 69 Entscheidungen zu § 32 BPersVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 25.04.2013 – 4 A 307/12
- BVerwG, 15.05.2020 – 5 P 3/19Rechtswidrige Wahl zum Vorsitzenden einer PersonalvertretungZitiert von 5
- VG Saarland Saarlouis, 05.09.2012 – 8 K 507/12Zitiert von 1
- BVerwG, 15.05.2020 – 5 P 6/19Unwirksame Zustimmungsverweigerung in einer GruppenangelegenheitZitiert von 2
- BVerfG, 19.12.1994 – 2 BvL 8/88Wahl des Vorsitzenden des Personalrats und seiner Stellvertreter aus der Mitte des Personalrats auch ohne Vertrauen der Mehrheit ihrer Gruppe (Beamte, Angestellte, Arbeiter) - Nordrhein-Westfalen -Zitiert von 7
- BVerwG, 17.03.2014 – 6 P 8.13Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 23.01.2025 – 5 PB 1/24Einstellung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens bei einseitiger Erledigungserklärung eines anderen Beteiligten als des Antragstellers; Umfang der Prozessvollmacht eines PersonalratsZitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2022 – DL 16 S 752/22Rechtswidrigkeit der vorläufigen Dienstenthebung einer Bürgermeisterin wegen Besorgnis der Befangenheit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- VG Berlin, 14.10.2020 – 72 K 7/20 PVB
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 BPersVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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09.06.2021 Ausfertigung
§ 32 geändert durch Artikel 25 Abs. 3 31. 12. 2025 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I 1614)
BGBl. 2021 I S. 1614
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.